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17.03.2016

Belarus und Kasachstan wollen Normen der Steuergesetzgebung aktualisieren

Bei den Dokumenten handelt es sich um das Protokoll zwischen Belarus und Kasachstan über die Änderungen und Ergänzungen des Regierungsabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (vom 11. April 1997). „In den letzten 20 Jahren sind sowohl Wirtschaftssubjekte als auch Technologien sehr weit vorangeschritten. Selbstverständlich darf die Steuergesetzgebung in dieser Entwicklung nicht zurückbleiben. Wir haben einige Normen der Steuergesetzgebung aktualisiert und an die modernen Realien angepasst“, bemerkte Sergej Naliwaiko. Wer bis heute im Rahmen der Steuergesetze seine Wirtschaftstätigkeit betrieben habe, werde die Auswirkungen dieser Änderungen nicht spüren, versicherte der Minister. „Weder in Belarus noch in Kasachstan. Für Gesetzesverletzer sind aber die aktualisierten Normen natürlich nicht genehm“, fügte er hinzu. Signiert wurde das Änderungsprotokoll vom Minister für Steuern und Abgaben für Belarus und vom Botschafter der Republik Kasachstan, dem Ständigen Vertreter Kasachstan bei Satzungsorganen der GUS, Jeragli Bulegenow. Mit diesem Dokument sollen bestimmte Fragen im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern aufeinander abgestimmt werden, die bei der Umsetzung des Abkommens entstanden sind. Das Protokoll präzisiert etwa einige Begriffe und regelt Versteuerungsverfahren bei Veräußerung von Wertpapieren. Das gilt zum Beispiel in den Fällen, wo Immobilien über 50 Prozent des Gesamtvermögens eines Unternehmens ausmachen. Auch der Name der zuständigen Behörde wurde aktualisiert. Der Steuernkatalog, für den das aktualisierte Abkommen gilt, wurde in Einklang mit den geltenden Gesetzgebungen jeweiliger Staaten gebracht. Die Aktualisierung der Normen zielt auf einen besseren Austausch von Informationen und eine effektivere Kontrolle über die Steuerzahler in beiden Staaten ab, hieß es aus dem Ministerium. Das Protokoll tritt in Kraft, sobald die Staaten gegenseitig über den Abschluss aller innerstaatlichen Abstimmungsverfahren benachrichtigt haben.
deu.belta.by

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