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09.10.2014

EAWK-Kollegium stimmt dem Verordnungsentwurf über EAWU-Haushalt zu

Es wird geplant, dass das Dokument zur Genehmigung der Präsidenten von Belarus, Russland und Kasachstan eingereicht wird.

Gemäß dem Projekt wird der Haushalt für ein Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, verabschiedet. Die Währung des Haushalts ist russischer Rubel, der Administrator des Haushalts ist die Eurasische Wirtschaftskommission.

Der Haushalt besteht aus dem Einnahmen- und Ausgabenteil. Die Einkommen werden auf Kosten der Geschäftsanteile der EAWU-Mitgliedsländer erzielt. Die Höhe der Einkommen legt der Höchste Eurasische Wirtschaftsrat fest. Die Haushaltsausgaben werden für die Tätigkeit der Organe der EAWU und für die Sitzungen des Höchsten Eurasischen Wirtschaftsrats, des Eurasischen zwischenstaatlichen Rats sowie des EAWK-Rats verwendet. Der Haushalt wird durch den Höchsten Eurasischen Wirtschaftsrat verabschiedet.
BelTA.

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