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06.01.2015

Konkrete Länder und Regionen werden Staatsbeamten zwecks Exportförderung zugeordnet

Das belarussische Außenministerium ist ein koordinierendes Organ für die Exporterhöhung und -diversifizierung. Es soll direkt mit den Beamten zusammenarbeiten, die für konkrete Länder und Regionen antworten. Der Abschluss von Außenhandelsverträgen, die Entwicklung der außenwirtschaftlichen Vereinbarungen, die Durchführung von Verhandlungen und die Organisation von Geschäftsreisen ins Ausland sowie der Ausbau des Vertriebsnetzes liegen im Zuständigkeitsbereich des Außenministeriums.

Alle Amtspersonen sollen in einer engen Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt die Maßnahmen ergreifen, um entsprechende Kommissionen, Ausschüsse und Räte, die im Rahmen internationaler Verträge mit dem Ausland gegründet wurden, zur Aktivierung der Arbeit auf dem Gebiet der außenwirtschaftlichen Tätigkeit anzureizen, und regelmäßige Treffen der belarussischen Regierungskommissionen (mindestens einmal pro Quartal) für die Lösung von Exportproblemen organisieren.

Die Leiter der staatlichen Verwaltungsorgane und anderer Organisationen, die unmittelbar der Regierung, den Exekutivkomitees der Regionen und der Stadt Minsk, dem Hochtechnologiepark, der Belarussischen Industrie- und Handelskammer untergeordnet sind, sollen die Pläne zur Exportförderung ausarbeiten, sektorale und regionale Aktionspläne zur praktischen Umsetzung der Export- und Außenhandelssaldoprognose sowie Geschäftspläne der Wirtschaftssubjekte zur geographischen Umsatzdiversifizierung vierteljährlich aktualisieren.

Das Außenministerium, alle ausländischen Institutionen von Belarus und die zuständigen Beamten sollen staatliche Verwaltungsorgane und andere staatliche Organisationen, die der Regierung von Belarus sowie den Führungsgremien der Regionen und der Stadt Minsk unterstellt sind, bei der Diversifizierung und der Aufstockung der Exporte von Waren und Dienstleistungen unterstützen. In ihrem Aufgabenkreis liegt unter anderem die Ausarbeitung von Vorschlägen und Empfehlungen zur Steigerung von Ausfuhren in konkrete Länder. Monatlich wird ein entsprechender Berichtsentwurf über die Erfüllung der Aufgaben dem Staatschef vorgelegt. Zwischenergebnisse und Berichte werden in jeder vierteljährlichen Sitzung des Ministerrates behandelt.

Der am 24. Dezember 2014 unterzeichnete Erlass des Ministerrates Nr. 1239 sieht neue Prognoseparameter für die Warenausfuhr im Jahr 2015 vor. Als neue vielversprechende Märkte gelten Algerien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Griechenland, Simbabwe, Jordanien, Spanien, Kambodscha, Kenia, Zypern, Kuwait, Laos, Mazedonien, Malaysia, Marokko, Nepal, Norwegen, Nicaragua, Oman, Panama, Peru, Portugal, Saudi-Arabien, Senegal, Singapur, Togo, Tunesien, Uruguay, Kroatien, Montenegro, Chile, Sri Lanka usw.

BelTA.

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