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12.11.2015

Zinsen für kurzfristige Bankeinlagen unterliegen der Einkommensteuer ab April 2016

„Das Dekret sieht Änderung von Ansätzen zur privilegierten Besteuerung von Einkommen vor, die die natürlichen Personen in Form von Zinsen für Bankkonten und Einlagen in Banken und Nichtbanken-Finanzinstituten bekommen. Ab 1. April 2016 werden die natürlichen Personen von der Einkommensteuer für Zinsen nicht befreit, die sie für Einlagen in BYR für weniger als 1 Jahr und Einlagen in Fremdwährung für weniger als 2 Jahre bekommen. Der Einkommensteuer unterliegen nur Zinsen, wenn der Zinssatz den Bankenzinssatz der Sichteinlage überschreitet“, hieß es aus der Nationalbank. Lukaschenko unterzeichnet Dekret über Heranziehung von Geldmitteln in Form von Einlagen Der volle Text des Dokumentes ist zu finden unter www.president.gov.by.    Die Bank berechnet die Höhe der Einkommensteuer und überweist sie an den Staatshaushalt. Beim Vertragsabschluss sollen die Banken alle Einleger über die Einkommensteuer und überwiesene Geldmittel informieren. Unwiderrufliche Bankeinlagen in Belarus ab 12. November „Ab 12. November 2015 wird eine neue Aufgliederung der Bankeinlagen eingeführt. Das Dokument (das Dekret Nr.7) trat in Kraft ab Tag seiner offiziellen Veröffentlichung. Es gilt nur für neue Bankeinlageverträge“, hieß es aus der Nationalbank.

deu.belta.by

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